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title: "Netzentgelte für Gewerbe 2026: SLP, RLM, Ebenen | e-nova"
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last_updated: "2026-10-14T09:00:00+02:00"
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  description: "Energiekosten senken im Gesundheitswesen. Kostenlos, transparent, unverbindlich."
  "og:description": "Wie Netzentgelte für Unternehmen berechnet werden: Grund-, Arbeits- und Leistungspreis, 2.500-Stunden-Grenze, Spannungsebenen, Entwicklung 2026 und AgNes."
  "og:title": "Netzentgelte für Gewerbe — Wie der Netzpreis entsteht und was ihn treibt"
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Gewerbestrom11 Min LesezeitStand 14. Oktober 2026

# **Netzentgelte für Gewerbe **Wie der Netzpreis entsteht und was ihn treibt

Netzentgelte bezahlen den Transport des Stroms durch das öffentliche Netz und machen bei Gewerbekunden je nach Anschluss rund ein Zehntel bis ein Drittel des Strompreises aus. Betriebe mit Standardlastprofil zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis je kWh, Betriebe mit Leistungsmessung (RLM) einen Leistungspreis für ihre höchste Viertelstunde plus einen Arbeitspreis. Die Höhe hängt vor allem vom Netzgebiet, von der Spannungsebene des Anschlusses und bei RLM von den Benutzungsstunden ab.

**01****Definition**

## **Was sind Netzentgelte und wer legt sie fest?**

Netzentgelte sind die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes vom Kraftwerk bis zu Ihrem Zähler. Sie decken Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Leitungen, Umspannwerke und Ortsnetzstationen. Erhoben werden sie vom örtlichen **Verteilnetzbetreiber**, an dessen Netz Ihr Betrieb angeschlossen ist, auch wenn Sie den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen.

Die Netzbetreiber dürfen ihre Entgelte nicht frei festlegen. Die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörden genehmigen eine Erlösobergrenze, und aus ihr leitet der Netzbetreiber nach den Regeln der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ein **Preisblatt** ab. Es wird jedes Jahr zum 1. Januar neu veröffentlicht, vorläufige Werte meist im Oktober, endgültige bis Mitte Dezember.

<dl>

<dt>**Rechtsgrundlage**</dt>
<dd>**EnWG, StromNEV, ARegV, Festlegungen der Bundesnetzagentur**</dd>

<dt>**Preisblatt**</dt>
<dd>**jährlich je Netzbetreiber, gültig ab 1. Januar**</dd>

<dt>**Abrechnung**</dt>
<dd>**über den Lieferanten (All-in-Vertrag) oder direkt (Netznutzungsvertrag)**</dd>

<dt>**Separat**</dt>
<dd>**Messstellenbetrieb, Umlagen, Konzessionsabgabe**</dd></dl>

Im üblichen All-in-Vertrag rechnet Ihr Lieferant das Netzentgelt mit ab und reicht es an den Netzbetreiber weiter. Er verdient daran nichts. Welchen Anteil Netzentgelte am gesamten Gewerbestrompreis haben, zeigt der Beitrag [Gewerbestrompreise 2026](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/preise).

**02****Kleinere Betriebe**

## **Wie werden Netzentgelte bei SLP-Kunden berechnet?**

Betriebe ohne Leistungsmessung, also meist unter 100.000 kWh Jahresverbrauch, zahlen ein zweiteiliges Netzentgelt: einen festen **Grundpreis** in Euro pro Jahr und einen **Arbeitspreis** in Cent pro kWh. Die Leistung spielt keine Rolle, weil sie nicht gemessen wird. Grundlage ist § 17 Abs. 6 StromNEV.

Der Arbeitspreis dominiert. In der Niederspannung liegt er je nach Netzgebiet häufig zwischen 6 und 10 ct/kWh netto, in einzelnen Netzen auch darunter oder darüber. Der Grundpreis ist meist zweistellig bis niedrig dreistellig und fällt nur bei sehr kleinem Verbrauch ins Gewicht.

Für SLP-Betriebe gibt es kaum Stellschrauben: Jede eingesparte kWh senkt das Netzentgelt proportional. Wer Wärmepumpen oder Ladepunkte betreibt, kann diese als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG anmelden und erhält dafür ein reduziertes Netzentgelt, muss dem Netzbetreiber aber eine zeitweise Leistungsbegrenzung erlauben.

**03****Leistungsmessung**

## **Wie werden Netzentgelte bei RLM-Kunden berechnet?**

Bei registrierender Leistungsmessung besteht das Netzentgelt aus einem **Jahresleistungspreis** in €/kW und einem **Arbeitspreis** in ct/kWh (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Der Leistungspreis wird auf die höchste Viertelstundenleistung des Abrechnungsjahres angewendet. Eine einzige Spitze bestimmt damit einen großen Teil der Netzkosten für zwölf Monate.

Welche Preise gelten, hängt von der **Benutzungsdauer** ab: Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung. Ein Betrieb mit 600.000 kWh und 200 kW Spitze kommt auf 3.000 Stunden. Jedes Preisblatt enthält dafür zwei Preissätze mit dem Knickpunkt bei **2.500 Benutzungsstunden**, der sich aus der Gleichzeitigkeitsfunktion nach Anlage 4 StromNEV ergibt.

_**Zwei Preissätze je Netzebene (Struktur, fiktive Größenordnung Mittelspannung)**_

| **Benutzungsdauer** | **Leistungspreis** | **Arbeitspreis** | **Typischer Betrieb** |
| --- | --- | --- | --- |
| **unter 2.500 h/Jahr** | niedrig, z. B. 15–30 €/kW | hoch, z. B. 4–6 ct/kWh | Schule, Saisonbetrieb, Werkstatt im Einschichtbetrieb |
| **ab 2.500 h/Jahr** | hoch, z. B. 100–150 €/kW | niedrig, z. B. 0,5–1,5 ct/kWh | Kühlhaus, Mehrschichtfertigung, Klinik, Rechenzentrum |

Die Werte sind eine Größenordnung zur Orientierung, kein Preisblatt. Der Netzbetreiber wendet nach Jahresende automatisch den Preissatz an, der zur tatsächlichen Benutzungsdauer passt. Beide Kurven treffen sich bei 2.500 h, es gibt also keinen Preissprung.

Wie sich solche Spitzen technisch und organisatorisch kappen lassen, beschreibt der Beitrag [Peak Shaving](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/peak-shaving). Wann ein RLM-Zähler Pflicht wird, steht unter [SLP oder RLM](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/slp-vs-rlm). Hinzu kommt bei vielen RLM-Kunden ein Entgelt für **Blindarbeit**, wenn Motoren oder Umrichter mehr Blindstrom ziehen, als das Preisblatt frei lässt. Eine Kompensationsanlage kann sich dann rechnen.

**04****Spannungsebenen**

## **Warum verändert die Spannungsebene das Netzentgelt so stark?**

Je höher die Spannungsebene, an der Ihr Betrieb Strom entnimmt, desto weniger Netz nutzen Sie. Wer an der Mittelspannung hängt, bezahlt das Niederspannungsnetz und die Ortsnetzstationen nicht mit, denn die Umspannung übernimmt die eigene Trafostation. Die Kosten jeder Ebene werden nach § 16 StromNEV auf die Kunden verteilt, die aus ihr oder darunter entnehmen. Deshalb ist der Netzpreis pro kWh in der Niederspannung am höchsten.

_**Netz- und Umspannebenen für Gewerbekunden**_

| **Ebene** | **Bezeichnung** | **Typischer Anschluss** | **Netzentgelt pro kWh (relativ)** |
| --- | --- | --- | --- |
| **7** | Niederspannung (0,4 kV) | Büro, Laden, Handwerk, Praxis, kleinere Hotels | am höchsten |
| **6** | Umspannung Mittel-/Niederspannung | Anschluss direkt an der Ortsnetzstation des Netzbetreibers, oft bei mehreren Hundert kW | etwas niedriger |
| **5** | Mittelspannung (10–30 kV) | eigene Trafostation, Industrie und großer Mittelstand | deutlich niedriger |
| **4** | Umspannung Hoch-/Mittelspannung | Anschluss am Umspannwerk | niedriger |
| **3** | Hochspannung (110 kV) | Großindustrie | am niedrigsten |

Maßgeblich ist der Netzanschluss laut Netzanschlussvertrag, nicht die Seite des Trafos, auf der gemessen wird. Wird eine Mittelspannungsentnahme auf der Niederspannungsseite gemessen, rechnet der Netzbetreiber die Trafoverluste pauschal hinzu.

Die Spannungsebene steht in der Regel auf der Stromrechnung oder im Netzanschlussvertrag. Prüfen Sie sie, bevor Sie Angebote vergleichen. Wo Sie die Angabe auf der Rechnung finden, erklärt der Beitrag [Stromrechnung verstehen](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/rechnung-verstehen). Ob sich ein Wechsel in die Mittelspannung mit eigener Trafostation lohnt, ist eine Investitionsfrage: Baukosten, Baukostenzuschuss, Wartung und Verluste der eigenen Station stehen der jährlichen Ersparnis gegenüber. Das lohnt sich meist erst bei mehreren Hundert kW Dauerleistung.

**05****Regionale Unterschiede**

## **Warum sind Netzentgelte regional so unterschiedlich?**

Jeder Netzbetreiber legt seine Kosten auf die Kunden in seinem Gebiet um. Wenige Kunden auf vielen Leitungskilometern, hohe Investitionen in den Netzausbau oder eine alte Netzstruktur treiben das Entgelt nach oben. Dicht besiedelte Gebiete mit vielen Verbrauchern kommen pro kWh oft günstiger weg. Zwischen zwei benachbarten Netzgebieten können mehrere Cent pro kWh liegen.

- **Ausbau erneuerbarer Energien**: Netze mit viel Wind- und Solarleistung mussten stark ausgebaut werden. Seit 2025 verteilt die Bundesnetzagentur einen Teil dieser Mehrkosten bundesweit. 2026 werden 238 Netzbetreiber entlastet, insgesamt um 2,725 Mrd. €.
- **Finanzierung der Entlastung**: Das Geld kommt aus dem Aufschlag für besondere Netznutzung von 1,559 ct/kWh, den alle Verbraucher zahlen. Er steht auf der Rechnung als Umlage, nicht im Netzentgelt.
- **Struktur der Kunden**: Ein Netzgebiet mit großer Industrie verteilt Kosten anders als ein ländliches Netz mit Haushalten und Kleingewerbe.

Den Netzbetreiber können Sie nicht wählen, er ergibt sich aus der Adresse. Ein Betrieb mit mehreren Standorten zahlt daher unterschiedliche Netzentgelte, auch wenn alle Standorte beim selben Lieferanten zum selben Energiepreis beliefert werden. Für den Vergleich heißt das: Netzentgelte sind ein durchlaufender Posten, verglichen wird der Energiepreis.

**06****Entwicklung 2026**

## **Wie haben sich die Netzentgelte 2026 entwickelt?**

Die Netzentgelte sind 2026 in den meisten Netzgebieten gesunken. Hauptgrund ist ein Zuschuss des Bundes von **6,5 Mrd. €** aus dem Klima- und Transformationsfonds an die vier Übertragungsnetzbetreiber. Diese müssen ihn vollständig zur Senkung ihrer Entgelte verwenden. Die Verteilnetzbetreiber zahlen damit weniger für die vorgelagerte Höchstspannung und geben das über ihre Preisblätter weiter.

- **Wer am meisten profitiert**: Kunden in hohen Spannungsebenen, denn bei ihnen sind die Übertragungsnetzkosten ein größerer Teil des Netzentgelts. In der Niederspannung fällt die Senkung prozentual kleiner aus, weil die örtlichen Netzkosten überwiegen.
- **Wo es anders lief**: In Netzgebieten mit hohem eigenem Investitionsbedarf konnten steigende Verteilnetzkosten den Effekt teilweise aufzehren.
- **Was 2027 droht**: Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen niedrigeren Zuschuss von 5,525 Mrd. € pro Jahr. Die Übertragungsnetzentgelte dürften daher wieder etwas steigen. Ein Gesetz dazu war Mitte Oktober 2026 noch nicht beschlossen.

Ob eine Senkung oder Erhöhung bei Ihnen ankommt, hängt von der Preisgarantie Ihres Vertrags ab. Bei voller Preisgarantie bleibt Ihr Preis gleich, bei eingeschränkter Garantie reicht der Lieferant geänderte Netzentgelte weiter. Details dazu unter [Vertragslaufzeit und Preisgarantie](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/vertragslaufzeit).

**07****Sonderformen**

## **Wann gibt es individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV?**

Individuelle Netzentgelte sind reduzierte Entgelte für zwei Gruppen von RLM-Kunden: Betriebe mit **atypischer Netznutzung** und Betriebe mit **stromintensiver Bandlast**. Sie werden mit dem Netzbetreiber vereinbart und der Regulierungsbehörde angezeigt. Die entgangenen Erlöse zahlen alle anderen Verbraucher über den Aufschlag für besondere Netznutzung.

| **Variante** | **Voraussetzung** | **Mindestens zu zahlen** |
| --- | --- | --- |
| **Atypische Netznutzung (Satz 1)** | Höchstlast liegt vorhersehbar erheblich außerhalb der Hochlastzeitfenster, die der Netzbetreiber jährlich veröffentlicht | 20 % des veröffentlichten Netzentgelts |
| **Bandlast (Satz 2)** | mindestens 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle | 20 % ab 7.000 h, 15 % ab 7.500 h, 10 % ab 8.000 h |

Die Bundesnetzagentur hat die Kriterien in Festlegungen konkretisiert. Für Bestandsfälle gelten Übergangsregeln; eine Neuordnung der Industrienetzentgelte ist in Arbeit.

Für den typischen Mittelstand ist die Bandlast-Variante selten erreichbar, weil 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle nötig sind. Die atypische Netznutzung kommt eher in Frage, etwa für Betriebe, die ihre Lastspitzen in die Nacht oder in den Sommer legen. Ob das bei Ihnen passt, zeigt ein Abgleich des eigenen [Lastgangs](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/lastgangmessung) mit den Hochlastzeitfenstern im Preisblatt. Daneben erlaubt § 19 Abs. 1 StromNEV Kunden mit zeitlich begrenzter hoher Leistung einen Monatsleistungspreis statt des Jahresleistungspreises.

**08****Reform**

## **Was ändert die Netzentgeltreform AgNes für Unternehmen?**

Mit dem Verfahren AgNes („Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“) baut die Bundesnetzagentur die Struktur der Netzentgelte grundlegend um. Den Festlegungsentwurf hat sie am 6. August 2026 veröffentlicht, die Konsultation lief bis 18. September 2026. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 folgen, wirksam werden die neuen Regeln ab dem **1. Januar 2029**. Hintergrund: Die bisherigen Netzentgeltverordnungen werden durch Festlegungen der Bundesnetzagentur abgelöst.

- **Größere Verbraucher (ab 100.000 kWh)**: Statt des Leistungspreises für die Jahreshöchstlast soll ein Kapazitätspreis für eine vorab bestellte Leistung gelten, dazu ein Arbeitspreis bis zu dieser Kapazität und ein Aufschlag bei Überschreitung.
- **Kleinere Kunden**: Grund- und Arbeitspreis bleiben, die Bundesnetzagentur will Grundpreise deckeln.
- **Prosumer und Erzeuger**: Betriebe mit eigener Erzeugung sollen sich stärker an den Netzkosten beteiligen; erstmals sollen auch Erzeuger und Speicher Netzentgelte zahlen.
- **Ziel**: Flexibler Verbrauch soll sich lohnen, etwa wenn Lasten in Zeiten niedriger Marktpreise verschoben werden.

Konkrete Preise ergeben sich erst aus Folgefestlegungen, die für 2027 angekündigt sind. Bis 2028 gilt die heutige Struktur. Wer heute in Lastmanagement, Speicher oder eine eigene Trafostation investiert, sollte die neue Kapazitätslogik trotzdem schon mitdenken.

**09****Prüfen und senken**

## **Wie können Unternehmen ihre Netzentgelte prüfen und senken?**

Das Netzentgelt selbst ist nicht verhandelbar, aber Ihre Bemessungsgrundlage ist beeinflussbar. Der wirksamste Hebel für RLM-Betriebe ist die Jahreshöchstleistung, für alle Betriebe die korrekte Einstufung.

1. **1**

   ****Preisblatt besorgen:**** Das aktuelle Preisblatt steht auf der Website Ihres Netzbetreibers. Den Netzbetreiber finden Sie auf der Rechnung.
2. **2**

   ****Ebene und Messart prüfen:**** Stimmen Spannungsebene, Messart und Preissatz (unter oder ab 2.500 h) mit der Rechnung überein? Abweichungen klären Sie mit Lieferant und Netzbetreiber.
3. **3**

   ****Spitzen analysieren:**** Im Lastgang sehen Sie, wann die Jahreshöchstleistung entstand. Oft ist es ein einzelner Anlauf mehrerer Maschinen. Mehr dazu unter [RLM-Zähler](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/rlm-zaehler).
4. **4**

   ****Sonderformen prüfen:**** Atypische Netznutzung, Monatsleistungspreis oder § 14a EnWG für steuerbare Verbraucher: Je nach Betrieb kann eine dieser Optionen greifen.
5. **5**

   ****Angebote auf gleicher Basis vergleichen:**** Im [Smart-Vergleich](https://www.e-cura.de/rechner/smart) werden Netzgebiet, Messart und Ebene aus Ihrer Rechnung übernommen, damit kein Angebot mit dem falschen Netzpreis gerechnet wird.

**Häufige Fragen**

## **Antworten auf die wichtigsten Fragen**

<details><summary>Wie hoch sind die Netzentgelte für Gewerbe 2026?</summary>

~~Für SLP-Kunden in der Niederspannung liegt der Netz-Arbeitspreis 2026 häufig zwischen 6 und 10 ct/kWh netto, je nach Netzgebiet. RLM-Kunden in der Mittelspannung zahlen umgerechnet oft 2,5 bis 5 ct/kWh, abhängig von Benutzungsdauer und Jahreshöchstleistung. Den genauen Wert nennt das Preisblatt Ihres Netzbetreibers.~~

</details>

<details><summary>Kann ich durch einen Lieferantenwechsel Netzentgelte sparen?</summary>

~~Nein, Netzentgelte sind für alle Lieferanten gleich, weil sie der örtliche Netzbetreiber erhebt. Ein Wechsel ändert nur den Energie- und Vertriebsanteil. Sparen lassen sich Netzentgelte nur über die eigene Verbrauchsstruktur, etwa niedrigere Lastspitzen, oder über Sonderregelungen.~~

</details>

<details><summary>Was bedeutet die 2.500-Stunden-Grenze bei Netzentgelten?</summary>

~~Die 2.500-Stunden-Grenze trennt zwei Preissätze im Preisblatt für RLM-Kunden. Unter 2.500 Benutzungsstunden gilt ein niedriger Leistungspreis mit hohem Arbeitspreis, ab 2.500 Stunden ein hoher Leistungspreis mit niedrigem Arbeitspreis. Die Benutzungsstunden berechnen sich aus Jahresverbrauch geteilt durch Jahreshöchstleistung.~~

</details>

<details><summary>Was ist der Leistungspreis beim Netzentgelt?</summary>

~~Der Leistungspreis ist ein Entgelt in Euro pro Kilowatt, das auf die höchste Viertelstundenleistung des Jahres angewendet wird. Er gilt nur für Kunden mit registrierender Leistungsmessung. Bei Betrieben mit vielen Benutzungsstunden macht er oft den größten Teil des Netzentgelts aus.~~

</details>

<details><summary>Woran erkenne ich meine Spannungsebene?</summary>

~~Die Spannungsebene steht meist auf der Stromrechnung, im Netzanschlussvertrag oder im Preisblatt-Bezug der Netzabrechnung. Betriebe mit eigener Trafostation sind in der Regel in der Mittelspannung angeschlossen, alle anderen in der Niederspannung. Im Zweifel gibt Ihr Netzbetreiber Auskunft.~~

</details>

<details><summary>Warum sind die Netzentgelte 2026 gesunken?</summary>

~~Die Netzentgelte sind 2026 vor allem durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzkosten gesunken. Zusätzlich verteilt die Bundesnetzagentur Mehrkosten aus dem Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit, was Netze mit viel Wind- und Solarstrom entlastet. In Netzgebieten mit hohem eigenem Investitionsbedarf fiel die Senkung kleiner aus.~~

</details>

<details><summary>Steigen die Netzentgelte 2027 wieder?</summary>

~~Das ist wahrscheinlich, steht aber noch nicht fest. Die Bundesregierung plant für 2027 bis 2029 einen kleineren Zuschuss von 5,525 Mrd. € pro Jahr, was die Übertragungsnetzentgelte wieder anheben würde. Die vorläufigen Preisblätter für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber im Herbst 2026.~~

</details>

<details><summary>Wer hat Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt?</summary>

~~Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV haben RLM-Kunden mit atypischer Netznutzung oder mit Bandlast. Bandlast heißt mindestens 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle. Atypisch ist ein Betrieb, dessen Höchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt.~~

</details>

**Weiterlesen**

## **Tiefer in den RLM-Cluster**

[**01**<h3>**Gewerbestrompreise 2026**</h3>Alle Bestandteile des Strompreises mit Sätzen 2026.**Lesen **](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/preise) [**02**<h3>**Peak Shaving**</h3>Lastspitzen kappen und den Leistungspreis senken.** Lesen **](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/peak-shaving) [**03**<h3>**SLP oder RLM**</h3>Welche Messart gilt und was sie für die Abrechnung bedeutet.** Lesen **](https://www.e-cura.de/rlm-zaehler-lastgang/slp-vs-rlm) [**04**<h3>**Stromsteuer für Unternehmen**</h3>Regelsatz, Entlastung und Antrag 2026.** Lesen **](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/stromsteuer)

**Quellen & Rechtsgrundlagen**- [~~§ 17 StromNEV (Ermittlung der Netzentgelte)~~](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__17.html) - [~~§ 19 StromNEV (Sonderformen der Netznutzung)~~](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html) - [~~Bundesnetzagentur: Individuelle Netzentgelte Strom~~](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html) - [~~Bundesnetzagentur: Verteilung von Netzkosten~~](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/VerteilungNetzkosten/start.html) - [~~Bundesnetzagentur: Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik (AgNes)~~](https://www.bundesnetzagentur.de/1107474) - [~~Deutscher Bundestag: Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten~~](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-uebertragungsnetzkosten-1123178) - [~~§ 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)~~](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html)

Stand 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, das Preisblatt Ihres Netzbetreibers und die jeweils geltende Rechtslage.