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title: "Gewerbestrom: Laufzeit, Preisgarantie, Vertragsende | e-nova"
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last_updated: "2026-10-14T09:00:00+02:00"
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  description: "Energiekosten senken im Gesundheitswesen. Kostenlos, transparent, unverbindlich."
  "og:description": "Gewerbestrom-Laufzeit 12, 24 oder 36 Monate: warum Sonderverträge zum 31.12. enden, welche Preisgarantie was abdeckt und was beim Vertragsende passiert."
  "og:title": "Gewerbestrom-Vertrag: — Laufzeit, Preisgarantie und Vertragsende"
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Gewerbestrom8 Min LesezeitStand 14. Oktober 2026

# **Gewerbestrom-Vertrag: **Laufzeit, Preisgarantie und Vertragsende

Gewerbestromverträge laufen üblicherweise 12, 24 oder 36 Monate. Sonderverträge für größere Gewerbekunden enden meist zum 31. Dezember, weil Versorger den Strom in Kalenderjahres-Produkten einkaufen; Kleingewerbetarife laufen dagegen ab Lieferbeginn. Entscheidend ist neben der Laufzeit, welche Preisbestandteile die Preisgarantie wirklich festschreibt und ob sie so lange gilt wie der Vertrag.

**01****Laufzeit**

## **Welche Vertragslaufzeit ist bei Gewerbestrom üblich?**

Üblich sind 12, 24 oder 36 Monate. Kürzere Verträge bieten Flexibilität, längere sichern ein Preisniveau über mehrere Jahre. Für Gewerbekunden gibt es keine gesetzliche Höchstlaufzeit: Die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB (höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, danach monatlich kündbar) gelten nur für Verträge mit Verbrauchern, nicht für Unternehmen.

_**Laufzeiten im Vergleich**_

| **Laufzeit** | **Vorteil** | **Nachteil** | **Passt, wenn …** |
| --- | --- | --- | --- |
| **12 Monate** | schnell an fallende Preise anpassbar | jedes Jahr neuer Abschluss, Stichtagsrisiko jährlich | sich der Verbrauch ändert oder das Preisniveau gerade hoch ist |
| **24 Monate** | Planbarkeit für zwei Budgetjahre | Preise der Folgejahre am Terminmarkt oft etwas anders bewertet | Sie Ruhe für zwei Jahre wollen |
| **36 Monate** | langfristige Kalkulationssicherheit | Preisrückgänge kommen nicht an; Mengenänderungen schwer abbildbar | Verbrauch stabil ist und das Preisniveau als günstig gilt |

Für kleinere Betriebe hilft eine Abgrenzung aus dem Energierecht: Wer höchstens 10.000 kWh im Jahr für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbraucht, gilt als **Haushaltskunde** im Sinne von § 3 Nr. 57 EnWG. Für diese Kunden gelten zusätzliche Schutzrechte, etwa längere Mitteilungsfristen bei Preisänderungen und der Anspruch auf Grundversorgung.

**02****Vertragsende**

## **Warum enden Gewerbestromverträge meist zum 31. Dezember?**

Weil die Beschaffung in Kalenderjahren funktioniert. Das wichtigste Produkt am Terminmarkt ist das Jahresband vom 1. Januar bis 31. Dezember. Versorger sichern die Mengen ihrer Sondervertragskunden damit ab und bieten deshalb Lieferzeiträume an, die genau auf diese Jahresprodukte passen. Ein Vertrag vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 lässt sich mit zwei Jahresprodukten exakt abbilden; ein Vertrag ab dem 15. Mai bräuchte eine Mischung aus Monats- und Quartalsprodukten mit höheren Kosten.

Hinzu kommt: Netzentgelte, Umlagen und Abgaben werden in der Regel zum 1. Januar neu festgelegt. Ein Vertragsjahr, das dem Kalenderjahr folgt, macht Preisblätter und Abrechnungen übersichtlicher. Für Ihre Planung heißt das: Bei RLM- und Sonderverträgen fällt die Entscheidung über das Folgejahr typischerweise im Sommer und Herbst des Vorjahres. Die Hintergründe zum Einkaufszeitpunkt erklärt der Artikel zu [Beschaffungsmodellen](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/beschaffung).

- **Sondervertrag (RLM, größere SLP-Kunden):** Lieferzeitraum meist 1.1. bis 31.12., bei Erstbelieferung im laufenden Jahr oft ein Rumpfjahr bis zum 31.12.
- **Kleingewerbe- und Haushaltstarif:** Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn, z. B. 12 Monate ab dem 1. März.
- **Folge für Kündigung:** Bei Verträgen zum 31.12. liegt das Kündigungsdatum oft schon am 30. September oder 31. Oktober.

**03****Preisgarantie**

## **Welche Arten der Preisgarantie gibt es bei Gewerbestrom?**

Es gibt drei verbreitete Stufen. Sie unterscheiden sich darin, welche Bestandteile des Strompreises fest sind und welche der Versorger bei Änderungen weitergeben darf. Die Bezeichnungen sind nicht gesetzlich normiert, deshalb zählt immer die Formulierung im Vertrag.

_**Umfang verbreiteter Preisgarantien**_

| **Bezeichnung (Beispiele)** | **Fest** | **Wird weitergegeben** | **Einordnung** |
| --- | --- | --- | --- |
| **Energiepreisgarantie, Fixierung des Energieanteils** | Beschaffung und Vertrieb | Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Umlagen, Konzessionsabgabe, Steuern | bei Gewerbe- und RLM-Verträgen der Normalfall |
| **Eingeschränkte Preisgarantie, Nettopreisgarantie** | alles außer staatlich veranlassten Bestandteilen, also auch Netzentgelte | Steuern, Umlagen, Abgaben, neue gesetzliche Belastungen | häufig bei Kleingewerbe- und Haushaltstarifen |
| **Umfassende Preisgarantie** | alle Bestandteile außer Umsatzsteuer | nur Umsatzsteuer-Änderungen | selten und meist mit Aufpreis |

Änderungen der Umsatzsteuer dürfen nach § 41 Abs. 6 EnWG ohne gesonderte Mitteilung weitergegeben werden.

Bei RLM-Kunden sind Netzentgelte meist ausdrücklich ausgenommen, weil sie stark von der Jahreshöchstleistung abhängen und vom Netzbetreiber jährlich neu festgelegt werden. Wie sie sich zusammensetzen, steht unter Netzentgelte für Gewerbe; die Stromsteuer und ihre Entlastung für das Produzierende Gewerbe unter Stromsteuer für Unternehmen.

**04****Warnsignale**

## **Preisgarantie kürzer als Laufzeit: Worauf Sie achten sollten**

Wenn die Preisgarantie früher endet als die Mindestlaufzeit, sind Sie für einen Teil der Laufzeit gebunden, ohne dass der Preis geschützt ist. Ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und 12 Monaten Preisgarantie kann im zweiten Jahr teurer werden; Sie kommen dann nur über das Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung heraus. Das ist kein Grund, ein solches Angebot grundsätzlich auszuschließen, aber ein Punkt, den Sie bewusst prüfen sollten.

- **Garantie kürzer als Laufzeit:** Rechnen Sie für die ungeschützten Monate mit einem höheren Preis.
- **Bonus nur im ersten Jahr:** Neukunden- oder Sofortboni senken den Preis rechnerisch nur einmal. Vergleichen Sie den effektiven Preis über die gesamte Laufzeit.
- **Hoher Grundpreis bei niedrigem Arbeitspreis:** Bei kleinen Verbräuchen kann der feste Monatsbetrag den Vorteil aufzehren.
- **Automatische Verlängerung zu Listenpreisen:** Prüfen Sie, welcher Preis nach Ablauf gilt.
- **Enge Mengentoleranz:** Mehr- oder Mindermengen außerhalb des Bandes werden zu Marktpreisen abgerechnet.

**05****Preisanpassung**

## **Wann darf der Versorger den Preis während der Laufzeit ändern?**

Nur, soweit der Vertrag es erlaubt, und nur mit Vorankündigung. Nach § 41 Abs. 5 EnWG muss der Lieferant eine Preisänderung mindestens zwei Wochen vorher mitteilen, gegenüber Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher. Sie dürfen den Vertrag dann ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Innerhalb einer Preisgarantie darf der garantierte Teil nicht steigen. Außerhalb davon regelt eine **Preisanpassungsklausel**, unter welchen Voraussetzungen der Versorger Kostenänderungen weitergibt. Typisch sind Klauseln, die Änderungen von Netzentgelten, Umlagen oder Steuern eins zu eins durchreichen, und Klauseln, die auch gesunkene Kosten weitergeben müssen. Seriöse Klauseln nennen die Bestandteile konkret. Allgemeine Formulierungen wie „Anpassung bei geänderten Marktverhältnissen" sind ein Grund, genauer nachzufragen.

1. **1**

   ****Schreiben prüfen:**** Steht die Änderung, der Grund und das Datum klar darin? Betrifft sie einen garantierten Bestandteil, ist sie unzulässig.
2. **2**

   ****Frist prüfen:**** Wurde die Mitteilungsfrist von zwei Wochen bzw. einem Monat eingehalten?
3. **3**

   ****Neu rechnen:**** Neuen All-in-Preis je kWh ermitteln und mit aktuellen Angeboten vergleichen.
4. **4**

   ****Entscheiden:**** Bei Preiserhöhung bis zum Wirksamwerden sonderkündigen oder bleiben. Mustertexte unter Stromvertrag kündigen.

**06****Lieferbeginn**

## **Wie viel Vorlauf braucht ein neuer Gewerbestromvertrag?**

Technisch ist ein Lieferantenwechsel seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich (§ 20a EnWG). Der Engpass ist in der Praxis nicht der Wechsel, sondern die Kündigungsfrist des alten Vertrags und die Angebotsphase. Bei Sonderverträgen mit Vertragsende 31.12. sollten Sie drei bis sechs Monate vorher entscheiden, bei RLM-Kunden mit Tranchenmodell eher 12 bis 18 Monate vorher beginnen.

- Marktlokations-ID (11 Ziffern), Zählernummer, Jahresverbrauch und bei RLM den Lastgang der letzten 12 Monate bereithalten; Liste unter Checkliste für den Wechsel.
- Vertragsende und Kündigungsfrist aus der letzten Rechnung ablesen; beide müssen dort nach § 40 EnWG stehen.
- Gewerbeangebote sind an den Börsenpreis gekoppelt und oft nur kurz gültig. Planen Sie die interne Freigabe so, dass ein Angebot am selben oder nächsten Werktag angenommen werden kann.

Den gesamten Ablauf mit Fristen beschreibt der Ratgeber [Stromanbieter wechseln (Gewerbe)](https://www.e-cura.de/stromanbieter-wechseln-gewerbe).

**07****Auslaufen**

## **Was passiert, wenn der Gewerbestromvertrag ausläuft?**

Ohne Kündigung verlängern sich die meisten Gewerbeverträge automatisch, häufig um 12 Monate. Der Preis der Verlängerung steht entweder im Vertrag oder wird vom Versorger neu festgelegt und mitgeteilt. Oft liegt er über dem, was ein neues Angebot zum selben Zeitpunkt kosten würde. Manche Verträge enden auch ohne Verlängerung; dann ist ein Anschlussvertrag rechtzeitig nötig.

| **Situation** | **Was gilt** | **Was Sie tun sollten** |
| --- | --- | --- |
| **Vertrag mit automatischer Verlängerung** | Verlängerung zu neuen Konditionen, Kündigung erst zum nächsten Termin | Spätestens zur Kündigungsfrist Angebote vergleichen |
| **Versorger schickt Anschlussangebot** | Angebot gilt erst mit Ihrer Annahme | Mit Marktangeboten auf gleicher Preisbasis vergleichen |
| **Vertrag endet ohne Folgevertrag, Niederspannung** | Ersatzversorgung durch den Grundversorger für höchstens drei Monate (§ 38 EnWG), meist teurer | Schnell neuen Vertrag abschließen |
| **Vertrag endet ohne Folgevertrag, Mittelspannung** | Keine Ersatzversorgung nach § 38 EnWG; die Belieferung ist nicht automatisch gesichert | Anschlussvertrag zwingend vor Vertragsende |

Ein Anschlussangebot des bisherigen Versorgers ist nicht automatisch schlecht, aber ohne Vergleich nicht einzuordnen. Unter [Anschlussvertrag vergleichen](https://www.e-cura.de/anschlussvertrag-vergleichen) können Sie es neben aktuelle Angebote anderer Versorger stellen. Wer die Laufzeit sauber dokumentiert, erkennt das nächste Vertragsende früh genug.

**Häufige Fragen**

## **Antworten auf die wichtigsten Fragen**

<details><summary>Wie lange sollte ein Gewerbestromvertrag laufen?</summary>

~~Für die meisten Betriebe sind 12 bis 24 Monate ein guter Kompromiss aus Planbarkeit und Flexibilität. 36 Monate lohnen sich, wenn der Verbrauch stabil ist und Sie das aktuelle Preisniveau langfristig sichern wollen. Eine gesetzliche Höchstlaufzeit gibt es für Unternehmen nicht.~~

</details>

<details><summary>Warum endet mein Stromvertrag am 31.12.?</summary>

~~Weil Versorger Strom für Sondervertragskunden überwiegend in Kalenderjahres-Produkten am Terminmarkt einkaufen. Ein Lieferzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember lässt sich damit exakt und günstig absichern. Zudem ändern sich Netzentgelte und Umlagen meist zum Jahreswechsel.~~

</details>

<details><summary>Was ist eine eingeschränkte Preisgarantie?</summary>

~~Eine eingeschränkte Preisgarantie hält alle Preisbestandteile fest, die der Versorger selbst beeinflussen kann, oft einschließlich der Netzentgelte. Ausgenommen sind Steuern, Abgaben und Umlagen sowie neue gesetzliche Belastungen. Der genaue Umfang steht im Vertrag und ist nicht einheitlich geregelt.~~

</details>

<details><summary>Darf der Stromanbieter trotz Preisgarantie erhöhen?</summary>

~~Für die garantierten Bestandteile nein, für die ausgenommenen ja. Bei einer reinen Energiepreisgarantie darf der Versorger höhere Netzentgelte oder Umlagen weitergeben. Jede Änderung muss er nach § 41 Abs. 5 EnWG vorher mitteilen, und Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht.~~

</details>

<details><summary>Wie lange vorher muss eine Strompreiserhöhung angekündigt werden?</summary>

~~Mindestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden, gegenüber Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher. Als Haushaltskunde gelten auch Gewerbetreibende mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch. Die Regel steht in § 41 Abs. 5 EnWG.~~

</details>

<details><summary>Verlängert sich ein Gewerbestromvertrag automatisch?</summary>

~~Meist ja, häufig um 12 Monate, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Die Verlängerung erfolgt oft zu neuen Preisen, die der Versorger vorher mitteilt. Die Kündigungsfrist steht auf jeder Rechnung und liegt bei Gewerbeverträgen typischerweise bei ein bis drei Monaten zum Vertragsende.~~

</details>

<details><summary>Was passiert, wenn ich nach Vertragsende keinen neuen Vertrag habe?</summary>

~~In der Niederspannung übernimmt der Grundversorger die Ersatzversorgung für höchstens drei Monate, meist zu höheren Preisen. In der Mittelspannung greift diese Regel nach § 38 EnWG nicht. RLM-Kunden in höheren Spannungsebenen sollten deshalb immer vor dem Vertragsende einen Anschlussvertrag haben.~~

</details>

<details><summary>Lohnt sich ein Tarif mit Neukundenbonus?</summary>

~~Nur, wenn er über die gesamte Laufzeit günstiger ist. Ein Bonus wirkt meist einmalig im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr zählt nur noch der Arbeits- und Grundpreis. Rechnen Sie die Gesamtkosten über die Mindestlaufzeit und teilen Sie sie durch die Gesamtmenge.~~

</details>

**Weiterlesen**

## **Tiefer in den RLM-Cluster**

[**01**<h3>**Stromvertrag kündigen**</h3>Fristen, stillschweigende Verlängerung, Sonderkündigung, Mustertext.**Lesen **](https://www.e-cura.de/stromanbieter-wechseln-gewerbe/kuendigung) [**02**<h3>**Stromanbieter wechseln**</h3>Ablauf, Fristen und Risiken beim Wechsel als Unternehmen.** Lesen **](https://www.e-cura.de/stromanbieter-wechseln-gewerbe) [**03**<h3>**Anschlussvertrag vergleichen**</h3>Vor dem Vertragsende ein neues Angebot einholen.** Lesen **](https://www.e-cura.de/anschlussvertrag-vergleichen) [**04**<h3>**Beschaffungsmodelle**</h3>Festpreis, Tranchen oder Spot und der richtige Einkaufszeitpunkt.** Lesen **](https://www.e-cura.de/gewerbestrom/beschaffung)

**Quellen & Rechtsgrundlagen**- [~~§ 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern~~](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html) - [~~§ 3 EnWG – Begriffsbestimmungen (Nr. 57 Haushaltskunden)~~](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html) - [~~§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie~~](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html) - [~~§ 40 EnWG – Inhalt von Strom- und Gasrechnungen~~](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html) - [~~§ 309 BGB – Klauselverbote (Nr. 9 Laufzeit)~~](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html) - [~~Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel~~](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html) - [~~EEX: German Power Markets~~](https://www.eex.com/en/markets/power/german-power-markets)

Stand 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, das Preisblatt Ihres Netzbetreibers und die jeweils geltende Rechtslage.